Bitte beachten Sie!

  • Scheunennutzung in den Monaten Mai - September:
    Freitags, Samstags und an Feiertagen mit einem gastronomischen Mindestumsatz von 6.500 €.
  • Unter der Woche und in den Monaten Oktober - April :
    Anmietung ohne gastronomischen Mindestumsatz.
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